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Beim Unternehmen Standard Life, Lebensversicherer und Rentenversicherer, verlieren Kunden in Österreich und Deutschland ihren Insolvenzschutz, Brexit

Brexit und Standard Life, Wechsel des Firmenstandortes, Versicherungsvertrag wird auf Standard Life International
DAC in Irland übertragen

Faktum ist, dass als Ergebnis des Referendums am 23. Juni 2016 das Vereinigte Königreich die Europäische Union am 29. März 2019 verlassen wird. Aus diesem Grund ist es so, dass britische Versicherer, die z.B. eine Niederlassung in Österreich haben, wegen dem Brexit eine Entscheidung treffen müssen. Um das Geschäft in Europa behalten zu können, müssen sie in ein EU-Land umziehen.

Der schottische Versicherer Standard Life hat über die Zukunft seiner deutschen und österreichischen Niederlassungen nunmehr entschieden und wird die Mutter von Standard Life Deutschland, die wiederum für Österreich zuständig ist, demnächst nicht mehr in Edinburgh ansässig zu sein. Die Verträge werden stattdessen an den irischen Zweig in Dublin übertragen. Aus diesem Grund kann Standard Life sein Geschäft in beiden Ländern auch nach dem EU-Austritt Großbritanniens fortführen.

Übertragungsverfahren vor dem schottischen Gericht, Informationen der Kunden von Standard Life

Für die Übertragung wird das sogenannte „Part-VII-Übertragung“ (Übertragung gemäß Part VII des britischen Financial Services and Markets Act 2000) angewandt, in welchem Kunden von Standardlife auch entsprechende Einwände gegen die Übertragung einbringen können. Dieses Verfahren umfasst die Genehmigung durch das schottische Gericht, eine Überprüfung durch britische und EU-Regulierungsbehörden sowie einen Bericht eines unabhängigen Sachverständigen.

Das gerichtliche Verfahren hat am 25. September 2018 begonnen. Im Oktober 2018 wurden entsprechende Schreiben an die Kunden versandt. Im Februar 2019 soll die abschließende Gerichtsverhandlung stattfinden.

Was können Standard Life Kunden tun, Auswirkungen des Wechsels nach Dublin, Verlust des FSCS

Das Financial Services Compensations Scheme (FSCS) ist ein seit dem 2001 tätiger Fonds zur letztinstanzlichen Entschädigung von Kunden von Finanzdienstleistungsunternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich (vgl. „Financial Services and Markets Act“).

Die Leistungen des FSCS richten sich in erster Linie an Privatpersonen und kleine Unternehmen. Abgesichert sind primär Ansprüche aus Bankeinlagen, Investmentgeschäften, der privaten Immobilienfinanzierung sowie aus Versicherungspolicen.

Das FSCS gewährt Kunden nur im Fall der Insolvenz eines britischen Finanzdienstleistungsunternehmens eine Entschädigung. Das FSCS im Vereinigten Königreich sichert derzeit nur Standard Life Versicherungsverträge mit einem Vertragsabschlussdatum nach dem 1. Dezember 2001 ab.

In den an die Kunden versandten Informationen zum Wechsel des Standortes nach Dublin kann bei einer oberflächlichen Durchsicht bedauerlicherweise nur begrenzt deutlich entnommen werden, welche Auswirkungen dieser Wechsel auf Kunden hat. Erst bei einem genaueren Studium des Kleingedruckten wird deutlich, dass der gesamte Insolvenzschutz für diese Verträge entfällt. Ein vergleichbarer Insolvenzschutz besteht in Irland nicht. Aus diesem Umstand folgt, dass für Kunden von Standard Life nach der Übertragung der Polizzen das Risiko besteht, dass ein Totalverlust des eingezahlten Kapitals erfolgen kann.

Kunden von Standard Life können jedoch im angeführten Verfahren vor dem schottischen Gericht Einwände erheben und vorbringen, inwiefern diese Übertragung nachteilig für den Kunden ist.

Als Experten im Vertragsrecht und Kreditvertragsrecht sowie in Bezug auf Kreditverträge und Fremdwährungskredite stehen wir Ihnen für Überprüfungen der jeweiligen Verträge und Polizzen gerne zur Verfügung.

Ihr Law Experts Rechtsanwalt für dieses Rechtsgebiet: Dr. Wiesflecker, Rechtsanwälte Österreich, Attorneys Austria.

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